Lärmschutz am Arbeitsplatz: ASR A3.7 und Ihre Pflichten

Lärmschutz am Arbeitsplatz: ASR A3.7 und Ihre Pflichten
Lärm am Arbeitsplatz ist mehr als ein Komfortproblem. Der Gesetzgeber hat mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 einen Rahmen geschaffen, der Arbeitgeber zur Lärmminderung verpflichtet. Wer diese Vorgaben ignoriert, riskiert nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern auch rechtliche Konsequenzen bei Arbeitsschutzkontrollen.
Was die ASR A3.7 regelt
Die ASR A3.7 „Lärm" konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie gilt für alle Arbeitsstätten und unterscheidet nach der Art der Tätigkeit:
| Tätigkeitsart | Maximaler Beurteilungspegel |
|---|---|
| Überwiegend geistige Tätigkeit (Büro, Planung, Programmierung) | 55 dB(A) |
| Einfache oder überwiegend mechanisierte Bürotätigkeit | 70 dB(A) |
| Sonstige Tätigkeiten (Produktion, Werkstatt) | 80/85 dB(A) je nach Einwirkdauer |
Für die meisten Büroangestellten gilt also die 55-dB-Grenze. Das klingt großzügig, wird aber in offenen Bürolandschaften regelmäßig überschritten. Ein einzelnes Telefonat erzeugt 60 bis 65 dB am Nebentisch. Zwei gleichzeitige Gespräche erreichen schnell 68 dB.
Beurteilungspegel vs. Spitzenpegel
Der Beurteilungspegel ist ein über die Arbeitsschicht gemittelter Wert. Kurze Spitzen (Türschlagen, Lachen, Drucker) dürfen den Grenzwert überschreiten, solange der Mittelwert darunterbleibt. Das bedeutet aber nicht, dass Spitzen irrelevant sind: Schon einzelne laute Ereignisse reißen die Konzentration aus der Spur.
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ergänzt die ASR und verlangt bei Pegelwerten ab 80 dB(A) zusätzliche Maßnahmen wie Gehörschutz und arbeitsmedizinische Vorsorge.
Pflichten des Arbeitgebers
Gefährdungsbeurteilung
Jeder Arbeitgeber muss Lärmquellen am Arbeitsplatz identifizieren und bewerten. Für Büros heißt das: den tatsächlichen Beurteilungspegel messen oder fundiert abschätzen. Eine Messung mit kalibriertem Schallpegelmesser über einen repräsentativen Arbeitstag liefert belastbare Werte.
Maßnahmenhierarchie (T-O-P)
Die ASR A3.7 folgt dem T-O-P-Prinzip:
- Technische Maßnahmen (Lärmquelle beseitigen oder abschirmen)
- Organisatorische Maßnahmen (Arbeitszeitgestaltung, Ruhezonen)
- Persönliche Maßnahmen (Gehörschutz, nur als letztes Mittel im Büro eher unüblich)
Im Bürokontext bedeutet das:
Technisch: Leise Drucker und Geräte beschaffen, Deckenabsorber installieren, Stellwände aufstellen, Schallschutzkabinen bereitstellen. SilentBox ist ein Anbieter, der professionelle Schallschutzlösungen mit zertifizierten Dämmwerten nach ISO 717-1 liefert. Die Modelle Solo Lite und Duet Lite bieten Schalldämmung zum Einstiegspreis, während die Premium-Linie (Solo, Duet, Quartet) höhere Rw-Werte erreicht.
Organisatorisch: Telefonzonen einrichten, Ruhezeiten für konzentrierte Arbeit festlegen, Besprechungen in geschlossene Räume verlegen.
Dokumentation
Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und ergriffene Maßnahmen müssen dokumentiert werden. Bei einer Kontrolle durch die Arbeitsschutzbehörde muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass er den Lärmschutz ernst nimmt.
So messen Sie den Lärmpegel im Büro
Für eine aussagekräftige Messung brauchen Sie:
- Einen kalibrierten Schallpegelmesser (Klasse 2 genügt für Büros)
- Messungen an mindestens drei repräsentativen Arbeitsplätzen
- Messdauer: mindestens 2 Stunden während typischer Büroarbeit
- Protokollierung von Spitzenpegeln und Mittelwert
Smartphone-Apps liefern grobe Anhaltswerte, reichen aber für die Gefährdungsbeurteilung nicht aus. Für normkonforme Messungen beauftragen Sie am besten einen Akustikfachbetrieb oder die Berufsgenossenschaft.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die Arbeitsschutzbehörden der Länder kontrollieren stichprobenartig. Bei Verstößen drohen:
- Anordnung von Maßnahmen mit Fristsetzung
- Bußgelder bis zu 5.000 EUR bei Ordnungswidrigkeiten
- Bei wiederholten oder schweren Verstößen: Betriebseinschränkungen
Dazu kommt das Haftungsrisiko: Entwickelt ein Mitarbeiter lärmbedingte Gesundheitsschäden (Tinnitus, Bluthochdruck, Schlafstörungen), kann die Berufsgenossenschaft Regressansprüche stellen.
Praktische Maßnahmen für typische Büros
Für ein Großraumbüro mit 20 Arbeitsplätzen und einem gemessenen Beurteilungspegel von 62 dB(A) könnte ein Maßnahmenpaket so aussehen:
- Deckensegel auf 40 % der Deckenfläche installieren (Senkung um ca. 4 dB)
- Stellwände zwischen Arbeitsplatzgruppen aufstellen (Senkung um ca. 3 dB für Direktschall)
- Zwei SilentBox-Einzelkabinen für Telefonate bereitstellen
- Drucker und Kopierer in einen separaten Raum verlegen
- Telefonfreie Kernzeit von 9:00 bis 11:00 Uhr einführen
Dieses Paket bringt den Pegel realistisch auf ca. 54 dB(A) und erfüllt damit die ASR A3.7.
Schnittstelle zum Datenschutz
In Arztpraxen und Kanzleien kommt zur Lärmfrage noch der Datenschutz hinzu. Wenn Patientengespräche oder Mandantentelefonate am Empfang zu hören sind, liegt ein DSGVO-Verstoß nahe. Wie Schallschutz und Datenschutz zusammenhängen, erfahren Sie im Beitrag über Schallschutz in der Arztpraxis.
Einen allgemeinen Überblick über Schallschutzkabinen als Bürolösung finden Sie ebenfalls hier im Portal.
Fazit
Die ASR A3.7 setzt einen klaren Rahmen: 55 dB(A) für geistige Büroarbeit. Die Einhaltung ist keine Option, sondern eine Pflicht. Mit einer Kombination aus Absorption, Schirmung und organisatorischen Regeln lässt sich der Grenzwert in fast jedem Büro erreichen. Der Aufwand ist überschaubar, der Nutzen für Produktivität und Gesundheit dagegen erheblich.
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